Die "Information und Anordnung"

enthält neben der Bestimmung, daß die Verwaltung der Gesellschaft einem Amtsmeister anvertraut ist, dem ein Schenke und
Scheffer beigeordnet sind, wiederum zwei Artikel, die den bruderschaftlichen, sowie vier weitere, die ihren handwerklichkorporativen Charakter unterstreichen.
Die Handwerker sollen aufrichtige und ehrliche Arbeit zum Wohle der Bürgerschaft verrichten (Art. 4). Die Bäcker sollen allezeit gutes Brot mit dem erforderlichen Mindestgewicht an Einheimische und auch Fremde verkaufen (Art. 5). Die Brauer und Wirte sollen gutes und reines Bier zu einem gerechten Preis verkaufen (Art. 6). Beide Berufsstände unterliegen der Kontrolle des Rates und sollen den Bedürftigen, gegen einen entsprechenden Kostenausgleich aus der Stadtkasse, im Einzelfalle ihre Ware auch einmal billiger verkaufen (Art. 7).

Die Angehörigen beider Berufsgruppen, also Bäcker und Brauer bzw. Wirte, die neben den eigentlichen Kaufleuten und den kurfürstlichen Bediensteten, zur ersten Klasse des Kaufleute- oder Schützenamtes zählen, wurden am 7. Dezember 1665 vor den Vorstand der Gesellschaft gebeten, um ihr Einverständnis mit den beschlossenen Statuten zu erklären. Bis auf Tönis Weiler, "welcher sich opponiert und aller handt ein würfte gedahn, alß wen ers seinen Eigenen willen zu haben vermeinet", stimmten alle Anwesenden den getroffenen Bestimmungen und Vorschriften zu.

Am folgendem Tag erschienen die Angehörigen der zweiten Klasse, vornehmlich Schmiede, Schreiner, Schuster, Zimmerleute und Bauleute gleichfalls vor dem Vorstand. Auch sie pflichteten den in der "Information und Anordnung" zusammengestellten Artikeln bei. Ihnen wurde im Gegenzug versichert, daß man nicht zulassen wolle, daß sie jemals durch die Arbeit und Beschäftigung Fremder an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden würden, um nicht etwa dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. In einem solchen Fall wird sogar Hilfe von Seiten der Bruderschaft angeboten,"...alß dann ohne durch frembde ihre nahrung nicht abgeschnitten werden, und durch Ambts gerechtigkeit ieder Zeit zu befreyen".

Für die beiden ,Rotten' der Gesellschaft existieren noch Verzeichnisse der Gründungsmitglieder, für die erste Klasse sogar zwei. Darin werden einmal 33 und einmal 30 Schützen namentlich aufgeführt, von diesen finden 29 in beiden Listen Erwähnung; die Mitglieder Jorgen Müller, Peter Rudolffs, Adrian Wüsthoff und Hermann Freymuth erscheinen nur in der
ersten, der Schütze Hermann Stübbe taucht nur im zweiten Verzeichnis auf. Für die zweite Klasse sind 34 Schützenbrüder namentlich bezeugt.